Ferial- und Freizeitjobs

Du bist auf der Suche nach einem Ferial- oder Freizeitjob? Ein Job, der dir nicht nur Geld bringt sondern auch Spaß macht? Vielleicht findest du genau hier die richtige Arbeit für dich.

Sobald du 15 Jahre alt geworden bist und deine Schulpflicht beendet hast, darfst du einen Ferialjob ausüben.  Kleinere Jobs darfst du auch schon mit 14 Jahren annehmen, wie zum Beispiel Babysitten, Zeitungen austragen oder im Familienunternehmen helfen

Mehr Infos zur Ferialarbeit und zum Praktikum findest du unter:
Infoblatt erste Arbeitserfahrung

Und hier geht’s zur Jobsuche:

Weitere Infos zu Berufen findest du unter: Erste Arbeitserfahrungen | InfoEck der Generationen