Energiesparen
- was gefördert wird: Wärmerückgewinnung, Beleuchtungsoptimierung und die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung
- Beispiele: Wärmepumpe, Pufferspeicher, Steuerungselektronik, Energiesparmaßnahmen Straßenbeleuchtung
- Förderung erfolgt als prozentuell Anteil an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten oder als Pauschale in Abhängigkeit von der Leistung
Elektromobilität
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens der Fahrzeugimporteure bzw. des Sportfachhandels beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe der jeweiligen Förderung (netto) gewährt wurde und auf der Rechnung ausgewiesen ist!
- Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung
- € 1.500 für E-PKW mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle
- € 750 pro Fahrzeug mit Plug-In Hybrid
- zzgl. E- Mobilitätsbonusanteil vom Fahrzeugimporteur
- E- Ladestellen je nach Leistung
- Normalladen an Wallbox mit 3,6 -22 kW € 200
- Beschleunigtes Laden mit 22- 43 kW € 2000
- Elektro- Zweiräder
- € 350 für E-Mopeds
- € 500 für E-Motorräder
- Elektro- Fahrräder (mindestens 10 Stück) € 100
- Transporträdern (Ladegewicht > 80 kg) € 200
Strom
- Photovoltaikanlage mit max. 5 kWp
- Förderung freistehender Anlage 250 €/ kWp
- Förderung gebäudeintegrierter Anlage 350€/ kWp
Wärme
- „Raus aus dem Öl“– Bonus € 3000 bei Anlagen bis 50 kW, bis 100 kW € 4800
- Holzheizung
- Nah-/ Fernwärmeanschluss
- Wärmepumpe
- Fernwärmeanschluss > 100 kW
- Kesselanlagen > 100 kW
- Wärmepumpe > 100 kW
- Thermische Solaranlage
- Je Kollektorart und Größe bis zu 117 €/ m²
Thermische Sanierung des Gebäudes
- Einzelmaßnahmen wie Dämmung der obersten Geschossdecke/ Dach, Austausch von Fenstern und Türen mit bis zu 30€/ m²
- Umfassende Sanierung: Reduktion HWB um mind. 50 % des unsanierten Zustandes durch Dämmung der Decke, Wände, Errichtung PV- Anlage, Fassadenbegrünung, Sanierung Fenster und Türen, Wärmerückgewinnung
- Gebäude müssen älter als 20 Jahre sein
- Bis 18% der förderungsfähigen Kosten förderbar
Wasser
- Ersterrichtung und Sanierung Abwasserentsorgung und Wasserversorgungsanlagen (Fassung, Speicher, Leitung, ..)
- Älter als 40 Jahre
- Fördersatz gemeindeabhängig, rund 30 %
- Hochwasserschutz: Herstellungs-, Instandhaltungs-, und Betriebsmaßnahmen, z.B. Hochwasserrückhalt, Gefahrenzonenplanung, Räumungen, …
- Maßnahmen ab € 110.000 förderfähig
- Fördersatzermittlung laut BMNT und KPC