Mobilität
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens der Fahrzeugimporteure bzw. des Sportfachhandels beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe der jeweiligen Förderung (netto) gewährt wurde und auf der Rechnung ausgewiesen ist!
- Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung
- € 1.500 für E-PKW mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle
- € 750 pro Fahrzeug mit Plug-In Hybrid
- zzgl. E- Mobilitätsbonusanteil vom Fahrzeugimporteur
- Elektro- Zweiräder
- € 350 für E-Mopeds
- € 500 für E-Motorräder
- E- Ladestellen je nach Leistung
- Normalladen an Wallbox mit 3,6 -22 kW € 200
- Beschleunigtes Laden mit 22- 43 kW € 200
- Transporträdern (Ladegewicht > 80 kg) € 200
- Elektro- Fahrräder (mindestens 10 Stück) € 100
Thermische Sanierung des Gebäudes
- Einzelmaßnahmen wie Dämmung der obersten Geschossdecke/ Dach, Austausch von Fenstern und Türen mit bis zu 50€/ m²
- Umfassende Sanierung: Reduktion HWB um mind. 50 % des unsanierten Zustandes durch Dämmung der Decke, Wände, Errichtung PV- Anlage, Fassadenbegrünung, Sanierung Fenster und Türen, Wärmerückgewinnung
- Gebäude müssen älter als 20 Jahre sein
- Bis 30% der förderungsfähigen Kosten förderbar
- Kombinierbar mit Landesförderung
Energie sparen und Energieeffizienz steigern
In Abhängigkeit von der Art des Projekts erfolgt eine Förderung durch die Berechnung von prozentuellen Anteilen an den förderfähigen Investitionskosten oder als Pauschale in Abhängigkeit von der Leistung.
Förderfähig sind:
- die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung
- die Optimierung von Beleuchtung im Freien und im Bestandsgebäude
- z.B. LED mit mind. 500 W sind mit 600 €/ kW förderbar
- die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern
- Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen
Weiters ist u.a. eine Förderung bei
- Altlasten Sanierung
- Umweltschutzmaßnahmen (Verringerung Lärmemission, Pilotanlagen)
- Gefährlichen Abfällen
Energiebereitstellung
- Solaranlagen je nach Kollektorart bis zu 195 €/ m²
- Photovoltaik max. 5 kWpeak
- freistehende Anlagen/Aufdachanlagen 250 €/kWp
- gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen 350 €/kWp
- „Raus aus dem Öl“- Bonus € 5000 bei Anlagen bis 50 kW, bis 100 kW € 8000
- Holzheizung
- Nah-/ Fernwärmeanschluss
- Wärmepumpe
- Fernwämeanschluss > 100 kW
- Kesselanlagen > 100 kW
- Wärmepumpe > 100 kW
- Biomasse- Kraft- Wärme Kopplung
- Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
- Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Geothermische Nahwärmeanlagen